Hilfe und Support

Wobei können wir helfen?

Häufige Fragen (FAQ)

Warum stellt das StMAS reportix bereit?

Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im StMAS stellt in Zusammenarbeit mit der ondatix Datenwerkstatt GmbH den bayerischen Dienststellen kostenfrei ein Analysetool zur Verfügung.

Damit können Teile des Gleichstellungskonzepts automatisiert erstellt werden. Ziel ist es, Dienststellen bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten zu entlasten und den Aufwand für die technische Aufbereitung zu verringern.
Muss reportix von den Dienststellen genutzt werden? Nein. Die Nutzung des Analysetools ist freiwillig und dient als ergänzende Arbeitshilfe. Jede Dienststelle entscheidet selbst, ob sie das Gleichstellungskonzept allein anhand der Mustervorlagen erstellt oder hierfür reportix nutzt. Unabhängig davon sind die verbindlichen Mustervorlagen stets zugrunde zu legen.
Kann ich reportix auch nutzen, wenn ich nur wenige optionale Inhalte zusätzlich zu den verpflichtenden Inhalten aufnehmen möchte? Ja. In diesem Fall empfiehlt es sich, sowohl das Musterkonzept mit den verpflichtenden Inhalten als auch die Fassung mit den optionalen Inhalten erstellen zu lassen. Die gewünschten optionalen Inhalte können anschließend unkompliziert in das verpflichtende Musterkonzept übernommen werden.
In welchem Format müssen meine Daten vorliegen? Als csv- oder xlsx-Datei mit jeweils einer Zeile pro Person bzw. Ereignis. Welche Datensätze und Merkmale genau benötigt werden, ist im Kapitel Datenvorbereitung beschrieben.
Kann ich das von reportix erstellte Gleichstellungskonzept nachträglich bearbeiten? Ja. Das Konzept wird als bearbeitbares Word-Dokument ausgegeben. Daher können sämtliche Textinhalte des mit reportix erstellten Gleichstellungskonzepts nachträglich angepasst werden. Insbesondere können und sollen Sie die enthaltenen Textbausteine individuell überarbeiten, da sie lediglich als Formulierungshilfen dienen. Auch Tabellen lassen sich nachträglich anpassen. Die erzeugten Grafiken können hingegen nicht bearbeitet werden – gefällt Ihnen eine Grafik nicht, können Sie diese löschen und durch eine eigene ersetzen oder mit veränderten Daten bzw. Einstellungen erneut von reportix generieren lassen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Behörde besondere Formatierungsvorgaben hat? In reportix stehen verschiedene Schriftarten und Farbkonzepte zur Auswahl. Darüber hinaus wird das Gleichstellungskonzept als bearbeitbares Word-Dokument ausgegeben, sodass die Formatierung nachträglich an die Vorgaben Ihrer Behörde angepasst werden kann.
Verlassen meine Daten beim Hochladen meinen Rechner? Nein. reportix läuft vollständig client-seitig im Browser. Ihre Rohdaten werden nicht an einen Server übertragen oder dort gespeichert – die gesamte Auswertung erfolgt lokal auf Ihrem Rechner (siehe 6  Datenschutz).
Was muss ich bei der Nutzung von reportix in Bezug auf den Datenschutz beachten? Ausführliche Hinweise finden Sie im Kapitel Datenschutz des Handbuchs. Insbesondere sollte bei der Erstellung eines Gleichstellungskonzepts die oder der Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Dienststelle frühzeitig einbezogen werden.
Wie läuft das technisch ab, wenn ich mehrere Bereiche bzw. nachgeordnete Behörden getrennt darstellen möchte (Unterberichte)? reportix erzeugt selbst keine verschachtelten Unterberichte. Stattdessen erstellen Sie für jeden Bereich bzw. jede nachgeordnete Behörde ein eigenständiges Gleichstellungskonzept mit reportix (jeweils mit dem passenden Untersuchungskörper, siehe Untersuchungskörper: Wer muss berücksichtigt werden?) und fügen die erzeugten Word-Dokumente anschließend manuell zu einem gemeinsamen Gesamtdokument zusammen, zum Beispiel als eigene Kapitel oder im optionalen Kapitel Situationsbeschreibung nachgelagerter Behörden.
Welche An- und Abwesenheitsarten zählen als Beurlaubung (z. B. bei „Führung aktiv”)? Relevant ist ausschließlich die Beurlaubung aus familiären Gründen: Elternzeit (ohne Elternteilzeit) und familienpolitische Beurlaubung (siehe Familiäre Beurlaubung). Sonderurlaub, Krankheit, eine befristete Erwerbsminderungsrente, Altersteilzeit und Freistellung zählen nicht als Abwesenheit – die betroffenen Personen gelten als anwesend. Das gilt auch für das Merkmal „Führung aktiv”: Eine Führungskraft gilt als aktiv, wenn sie zum Stichtag im Dienst und nicht wie oben beschrieben beurlaubt ist.
Warum enthält das verpflichtende Musterkonzept eine Grafik zur Beurlaubung, obwohl ich das Tabellenblatt Zeitraum_Beurlaubung nicht hochladen muss/kann? Für die Beurlaubungen im verpflichtenden Konzept werden die detaillierten Beurlaubungsdaten mit Beginn- und Enddatum nicht benötigt. Um darzustellen, wie viele Frauen und Männer zum Stichtag beurlaubt sind, genügt die Spalte Ab- oder Anwesenheitsart im Stichtagsdatensatz (siehe Familiäre Beurlaubung). Das Tabellenblatt Zeitraum_Beurlaubung wird nur für die Auswertung der Beurlaubungsdauer benötigt (siehe Beurlaubung).
Was muss ich tun, wenn meine Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen nicht mit A, B, R, W oder E beginnen?

In diesem Fall zeigt reportix im Schritt Datenvalidierung eine Warnung an. Sie weist nur darauf hin, dass Werte in der Spalte Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe vom üblichen Schema abweichen. Das ist kein Fehler: Gruppen mit anderen Bezeichnungen, etwa aus besonderen Tarifbereichen oder hausinternen Schlüsseln, können Sie unverändert hochladen.

Entscheidend ist die Liste Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten im Schritt Datenvalidierung (siehe Datenvalidierung). Dort werden alle Gruppen aufgeführt, die in Ihren Daten vorkommen:

  • Angehakt werden alle Besoldungsgruppen für Beamtinnen und Beamte.
  • Nicht angehakt bleiben alle übrigen Gruppen. Sie werden als Entgeltgruppen für Tarifbeschäftigte behandelt.
Prüfen Sie also, ob alle Gruppen richtig zugeordnet sind. Dann werden die betroffenen Personen korrekt als Beamte bzw. Tarifbeschäftigte gezählt (siehe Beamte und Tarifbeschäftigte).
Wer gehört zu meinem Untersuchungskörper?

Das Gesetz (BayGlG) legt den Rahmen fest, welche Personen das Konzept mindestens berücksichtigen muss. Wenn darüber hinaus Unklarheiten bestehen (z. B. bei besonderen Beschäftigtengruppen), entscheidet die jeweilige Dienststelle, ob diese Personen in den Untersuchungskörper einbezogen werden (siehe Untersuchungskörper: Wer muss berücksichtigt werden?).

Einige häufige Beispiele:

  • Auszubildende und Anwärter:innen: ja, sie zählen zum Personenkreis „alle”.
  • Praktikant:innen: nein, sie zählen nicht zu den Beschäftigten im Sinne des BayGlG.
  • Kommunale Wahlbeamt:innen (z. B. Oberbürgermeister:innen, berufsmäßige Stadtratsmitglieder): nein – nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayGlG sind wahlbasierte Beschäftigungsverhältnisse ausgenommen.

Schulungen

In Berichtsjahren bieten wir Webinare und Online-Q&A-Termine an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über das aktuelle Schulungsangebot.

HinweisSchulung als Webinar: Datenvorbereitung

Die wichtigsten Grundlagen zur Datenvorbereitung: die für die Gleichstellungskonzepte erforderlichen Daten sowie das für das Analysetool benötigte Format und der Weg zu diesem Zielformat.

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HinweisSchulung als Webinar: Anwendung des Analysetools

Die Arbeit mit der Web-App reportix: vom Hochladen der vorbereiteten Daten über die Auswahl der Einstellungen bis zum fertigen, editierbaren Gleichstellungskonzept als Word-Dokument.

Aufzeichnung ansehen

HinweisQ&A-Session

Gezielte Beantwortung von Fragen, die in den Dienststellen im Rahmen der Datenvorbereitung oder der Arbeit mit reportix entstanden sind. Fragen können vorab eingereicht werden, damit wir diese gezielt vorbereiten können.

Bedarfsabfrage Schulungen

Die nächsten Schulungen finden voraussichtlich in KW 45, d.h. ab dem 2. November 2026 statt.

Um die Schulungen entsprechend Ihrer Bedarfe anzubieten, geben Sie bitte hier an, welche der oben beschriebenen Themen bzw. Formate für Sie interessant sind. Wenn Sie möchten, können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie informieren, sobald die Anmeldung freigeschaltet wird.

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Noch nicht weitergekommen?

Für individuelle Fragen, die weder durch das Handbuch noch durch die FAQ beantwortet werden, können Sie uns per E-Mail kontaktieren. Wir bemühen uns, Ihre Frage zeitnah zu beantworten, und verweisen bei Bedarf auf eine unserer Q&A-Sessions, in denen offene Fragen im Rahmen einer Videokonferenz besprochen werden.

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