6  Datenschutz

6.1 Das wichtigste im Überblick

reportix in der Anwendung für Gleichstellungskonzepte in Bayern verarbeitet Daten ausschließlich dort, wo sie tatsächlich benötigt werden – direkt auf dem Endgerät der Nutzer:innen. Für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Extraktion der Daten aus Personalverwaltungssystemen, der Darstellung geringer Fallzahlen sowie weiteren Bereichen sind die Dienststellen selbst verantwortlich.

TippClient-side only

Die gesamte Verarbeitung findet ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzer:innen statt. Die Daten verlassen das Behördennetzwerk also nicht und gelangen nicht ins Internet, auch wenn das Programm im Browser genutzt wird.

TippKeine Datenspeicherung

Die App speichert keinerlei personenbezogene oder nutzungsbezogene Daten dauerhaft. Nach der Nutzung bleiben keine Daten zurück.

TippDatenschutzkonforme Ausweisung geringer Fallzahlen

Maskiert wird nach der Zahl der zugrundeliegenden Personen, nicht nach der Höhe des Werts (siehe Art. 4 Abs. 4 BayGlG). Das gilt für Anzahlen ebenso wie für Mittelwerte und Anteile: Auch ein Durchschnitt, der auf zwei Personen beruht, wird unterdrückt. Anzahlen erscheinen dann als “\(<5\)”, Mittelwerte und Anteile als “n. v.”. Die Nutzer:innen können die Schwelle bei Bedarf erhöhen (Details: Kapitel 6.2.2).

TippKeine gespeicherten Sessions

Es werden keine Sessions gespeichert. Jeder Nutzungsvorgang ist vollständig unabhängig und kann später nicht mehr wiederhergestellt oder weiterverwendet werden.

6.2 Details

6.2.1 Beschreibung der Datenverarbeitung

Eine ausführliche Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit finden Sie in den Dokumenten zur Datenschutzfolgenabschätzung weiter unten (siehe Kapitel 6.2.4).

6.2.2 Ausweisung geringer Fallzahlen

Art. 4 Abs. 4 BayGlG verlangt, dass Angaben, die auf einer Datenbasis von weniger als fünf Personen beruhen, im Gleichstellungskonzept nicht ausgewiesen werden. reportix setzt das automatisch um; der Schwellenwert ist in Schritt 4 (Berichtsparameter) einstellbar (siehe Kapitel 4.4) und steht standardmäßig auf \(5\).

Maßgeblich ist die Fallzahl, nicht der Wert. Geprüft wird, wie viele Personen in eine Tabellenzelle eingehen. Liegt diese Zahl unter dem Schwellenwert, wird die Zelle unterdrückt — unabhängig davon, wie groß oder klein der berechnete Wert ist.

Wie die Unterdrückung dargestellt wird, hängt von der Art der Kennzahl ab:

Art der Kennzahl Darstellung Warum
Anzahl (z.B. Zahl der Beförderungen) “\(<5\)” Die Anzahl ist die Zahl der Personen; die Angabe “kleiner als fünf” ist inhaltlich zutreffend und erhält eine Restinformation.
Mittelwert (z.B. durchschnittliche Leistungsprämie) “n. v.” Ein auf vier Personen beruhender Durchschnitt von 4.200 € ist nicht “kleiner als fünf”. In diesem Fall nutzen wir “n. v.” (nicht verfügbar).
Anteil (z.B. Frauenanteil in einer Gruppe) “n. v.” Ebenso: Der Anteil sagt nichts über die Fallzahl aus, aus der er berechnet wurde.

6.2.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Maßnahme Beschreibung
Zutrittskontrolle Keine physische Zutrittskontrolle erforderlich, da keine Server-Infrastruktur betrieben wird
Zugangskontrolle
  • Browser-basierte Sandbox-Umgebung

  • Same-Origin-Policy verhindert unbefugten Zugriff

  • Kein Backend-System, daher keine Zugriffsberechtigungen erforderlich

Zugriffskontrolle
  • Client-Side-Only-Verarbeitung: Daten verlassen niemals das Endgerät

  • Keine persistente Speicherung

  • Keine Zugriffsmöglichkeit durch Dritte

Trennungskontrolle
  • Automatische Isolation durch Browser-Architektur

  • Keine Vermischung mit anderen Datenbeständen möglich

  • Jede Session ist vollständig getrennt

Pseudonymisierung Nicht erforderlich, da keine dauerhafte Speicherung oder Übermittlung erfolgt

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Maßnahme Beschreibung
Weitergabekontrolle
  • Keine Datenübertragung an Server oder Dritte

  • Kein E-Mail-Versand oder Export-Funktionen

  • Content Security Policy (CSP) verhindert unautorisierten Datenabfluss

Eingabekontrolle
  • Browser-Console-Logs dokumentieren Verarbeitungsschritte (optional)

  • Transparente Verarbeitung für den Nutzer sichtbar

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Maßnahme Beschreibung
Verfügbarkeitskontrolle
  • HTTPS-only Deployment zur sicheren Übertragung der Webapp

  • Hosting auf zuverlässiger Infrastruktur

  • Regelmäßige Verfügbarkeitsprüfung

Rasche Wiederherstellbarkeit
  • Statische Webapp kann schnell neu deployed werden

  • Versionskontrolle (Git) für schnelle Rollbacks

  • Keine Datenbanken oder persistente Systeme, die wiederhergestellt werden müssen

Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs.1 lit. d DSGVO)

Maßnahme Beschreibung
Datenschutz-Management
  • Regelmäßige Überprüfung der Client-Side-Verarbeitung

  • Code-Reviews vor Updates

  • Dokumentation aller Änderungen

Incident-Response
  • Prozess zur Meldung von Sicherheitsvorfällen etabliert

  • Bei Verdacht auf Datenleck: Sofortige Abschaltung möglich

  • Kontaktperson für Sicherheitsfragen benannt

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Privacy by Design: Keine Datensammlung vorgesehen

  • Privacy by Default: Minimale Datenverarbeitung

  • Transparente Informationen für Nutzer

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Maßnahme Beschreibung
Transportverschlüsselung
  • HTTPS-Verschlüsselung (TLS 1.2 oder höher) für die Webapp

  • HSTS (HTTP Strict Transport Security) aktiviert

  • Sichere Cipher Suites konfiguriert

Content Security Policy
  • CSP-Header konfiguriert

  • Blockierung externer Scripts und Ressourcen

  • Verhinderung von Cross-Site-Scripting (XSS)

Subresource Integrity
  • SRI-Hashes für alle eingebundenen Bibliotheken

  • Schutz vor kompromittierten CDN-Ressourcen

  • Sicherstellung der Code-Integrität

Keine externen Abhängigkeiten
  • Keine Einbindung externer APIs

  • Keine Third-Party-Services

  • Vollständige Kontrolle über Code-Basis

  • Alle Bibliotheken gebündelt und geprüft

6.2.4 Datenschutzfolgenabschätzung

Da reportix als Verfahren für die Nutzung durch mehrere öffentliche Stellen entwickelt wurde, kann die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Art. 14 Abs. 2 BayDSG zentral durchgeführt und den übernehmenden Dienststellen zur Verfügung gestellt werden; übernehmen diese das Verfahren im Wesentlichen unverändert, entfällt für sie eine eigene Folgenabschätzung.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die DSFA und die Risikoanalyse in der abgestimmten Version des StMAS (PDF, Stand 06.10.2026) sowie als bearbeitbare Dokumente zum Download zur Verfügung.

HinweisAbgestimmte Version des StMAS (Stand 06.10.2026)
HinweisBearbeitbare Dokumente

Die bearbeitbaren Fassungen der DSFA und der Risikoanalyse werden als Arbeitsgrundlage bereitgestellt, um Dienststellen bei dienststellenspezifisch erforderlichen Anpassungen bestmöglich zu unterstützen. Die PDF-Fassungen dokumentieren den ursprünglich bereitgestellten Stand. Änderungen an den bearbeitbaren Fassungen sind von der jeweiligen Dienststelle eigenverantwortlich und unter Einbindung der bzw. des örtlichen Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Die Verantwortung für geänderte oder ergänzte Inhalte liegt bei der jeweiligen Dienststelle.

6.3 Verantwortlichkeit

Die Webanwendung reportix wird betrieben von:

ondatix Datenwerkstatt GmbH
Bayerstraße 77c
80335 München
E-Mail: gleichstellung@ondatix.org

Verantwortlich für die Inhalte der von Ihnen erstellten Gleichstellungskonzepte, insbesondere für die darin enthaltenen Personaldaten und Kennzahlen, ist Ihre Dienststelle als datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. reportix verarbeitet diese Daten ausschließlich lokal in Ihrem Browser und übermittelt sie nicht an ondatix. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Das wichtigste im Überblick”.